CDU Fraktion regt günstige Gutachten durch Gutachterausschuss an.

Wenn der tatsächliche Wert des Grund und Bodens um mehr als 30% von dem vom Finanzamt festgestellten Wert abweicht, hat der steuerpflichtige Grundstücksbesitzer die Möglichkeit,  den geringeren Wert durch ein qualifiziertes Gutachten des zuständigen Gutachterausschusses nachzuweisen. Schon während der Sitzung des Gemeinderats am 16.12.2024,  als eine unsinnige Resolution zum Thema Grundsteuer gegen Stimmen aus der CDU  mehrheitlich verabschiedet wurde, gab dazu der CDU Fraktionsvorsitzende Uli Roß folgende Stellungnahme ab: „„Besser für Steuerzahler als die Resolution wären günstige qualifizierte Gutachten durch unseren Gutachterausschuss. Ungerechte Mehrbelastungen von jungen Familien in Neubaugebieten bleiben trotz Resolution ebenso bestehen wie die ungerechte Besteuerung von Einfamilienhäusern.“ Günstige Gutachten könnten Abhilfe schaffen, resümierte Roß. In seiner schriftlichen Antwort vom 04.02.2025 auf die Resolution des Gemeinderats bestätigte das Finanzministerium des Landes die Aussage von Roß:  „… Entsprechende Gutachten können auch durch den zuständigen Gutachterausschuss im Sinne der §§ 192 ff. des Baugesetzbuchs erstellt werden.“ Wir danken der Stadtverwaltung Waghäusel, dass sie die Anregung der CDU Fraktion aufgenommen und einen entsprechenden Beschlussvorschlag zur Sitzung des Gemeinderats am 28.04.2025 vorgelegt hat. „Es sind zwar nur Ausnahmefälle, die mit den qualifizierten Gutachten des Gutachterausschusses geheilt werden können, aber immerhin hat der Steuerzahler eine Möglichkeit, sich gegen übertriebene Forderungen aufgrund der verkorksten Grundsteuerreform zu wehren, waren sich Stadträtin Ursel Scheurer und Stadtrat Jochen Müller während der CDU Fraktionssitzung am 22.04.2025 einig. Leider hat die im Dezember verabschiedete Resolution zu weiterem Unmut bei Grundsteuerpflichtigen geführt, günstige Gutachten hätten schon früher zu mehr Steuergerecbtigkeit verhelfen können. (ur)

Veröffentlicht in Aktuelles.