CDU Fraktion zum Fahrbahnteiler über die Triebstraße

Wir halten das Gefahrenpotential durch die Fahrradquerung der Triebstraße für überschaubar. Es handelt sich um eine Querung eines Radstreifens über eine Seitenstraße, wie es zigfach auf Seitenstraßen in Waghäusel der Fall ist. Braucht es für die Querung einer Seitenstraße einen Fahrbahnteiler? Wir meinen nein. Natürlich kann die Querungshilfe den Übergang sicherer gestalten. Immer. Noch sicherer wäre eine Brücke über die Triebstraße. Aber kann ein Fahrbahnteiler außerplanmäßige Ausgaben von 100 T€ rechtfertigen? Auch hier meinen wir nein. Anders bei Querung einer Haupt-, Landes- oder Bundesstraße.

In Karlsruhe wird die Querung der Radwege  über Autobahn Zu- und Abfahrten nur mit roten Radwegmarkierungen kenntlich gemacht. Ohne Fahrbahnteiler.  Dort darf schneller gefahren werden, es fahren viel mehr Kfz und es besteht ein wesentlich höheres Risiko für Radfahrer. Selbst dort hält man Fahrbahnteiler nicht für nötig obwohl schneller und wesentlich stärker befahren! Die CDU Fraktion unterstützte die vom Radverkehrskonzept vorgeschlagene Kennzeichnung der Querung im Bereich der Einmündung Oberer Hagweg, die laut Verkehrspolizei aber nicht zulässig ist.

„Verzweifelt fragen wir uns, warum die Verkehrspolizei bei der Querung einer Seitenstraße ohne Fahrbahnteiler laut Vorlage „erhebliche Sicherheitsbedenken“ hat und die Planung wie in Variante 2 des Radverkehrskonzepts vom 23.11.2020 vorgeschlagen, ablehnt, dieselbe Verkehrspolizei aber bei Querungen der  Autobahn Zu- und Abfahrten Karlsruhe-Durlach ohne Fahrbahnteiler keine Sicherheitsbedenken anmeldet,“ so CDU Fraktionsvorsitzender Uli Roß während der Stellungnahme der Fraktion zum Tagesordnungspunkt. Die CDU Stadträtin Ursel Scheurer und CDU Stadtrat Jürgen Schlindwein stehen als Ihre Vertreter im Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität (AKUM) auch weiterhin für die Umsetzung des Radverkehrskonzepts mit Augenmaß. (ur)

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