Zitat aus dem Prüfbericht Seite 9: „Die Jahresrechnung 2019 ist nach § 95 GemO innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Haushaltsjahres (hier: 30.06.2020) aufzustellen und innerhalb eines Jahres nach Ende des Haushaltsjahres (hier: 31.12.2020) vom Gemeinderat festzustellen. Vor der Feststellung hat das Rechnungsprüfungsamt die Jahresrechnung innerhalb von vier Monaten nach Aufstellung (§ 110 GemO) […]
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