Informationen zum Windpark Lußhardt

In den letzten Wochen wurde die CDU immer wieder auf den geplanten Windpark Lußhardt angesprochen. Die Meinungen der Bürger sind hierzu sehr unterschiedlich, jedoch wurden folgende vier Fragen wiederholt an uns herangetragen, die wir versuchen zu beantworten:

„Warum an diesem Standort?“

Durch die Änderung des Landesplanungsgesetzes durch den Landtag Baden-Württemberg wurden zum 31.12.2013 die bisherigen Festlegungen in den Regionalplänen zur Windenergie, d. h. die Festlegungen von Vorrang- und Ausschlussgebieten für die Standorte regionalbedeutsamer Windenergie-Anlagen aufgehoben.

Ziel war es, bis zum Jahr 2020 einen etwa 10-prozentigen Anteil des Strombedarfes aus „heimischer Windkraft“ zu erzeugen. Durch das BauGB wird den Städten und Gemeinden jedoch die Möglichkeit eingeräumt, auf der Ebene

der Flächennutzungsplanung steuernd einzugreifen. Eine vorgesehene Ausweisung von „Konzentrationszonen“ hat somit zur Folge, dass Windkraft-Anlagen nur an den ausgewiesenen Standorten zulässig sind und dass diese auch zukünftig außerhalb dieser Standorte nicht errichtet werden dürfen.

Die Stadt Waghäusel erstellte bereits 2014 einen „Flächennutzungsplan Windenergie“, um darin für Windkraft die günstigsten Standorte auszuweisen und durch eine kommunale Steuerung den geänderten gesetzlichen und politischen Rahmenbedingungen zu entsprechen.

Das Gebiet entlang der A5 wurde hierbei als „Konzentrationszone“ ausgewiesen, da es in einem günstigen Verhältnis zwischen Windhöffigkeit und Konfliktdichte liegt. Bei der Planung und Erstellung dieses Plans wirkten die Stadtverwaltung, der Gemeinderat und ein Planungsbüro mit. Durch die Ausweisung dieser „Konzentrationszone“ wurde somit erreicht, dass auf keiner weiteren Gemarkungsfläche Windkraftanlagen errichtet werden dürfen.

Im Jahr 2014 wurden die Flächen im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung durch Forst BW (das Forstunternehmen des Land Baden-Württemberg) ausgeschrieben. Wirsol erhielt den Vergabezuschlag.

„Wieso erfährt man erst jetzt von den Planungen?“

Die Planung eines Windparks ist schon einige Jahre bekannt. Die Erstellung des Teilflächennutzungsplans Wind wurde in Waghäusel am 28. Oktober 2013 in einer öffentlichen Sitzung des Gemeinderates einstimmig verabschiedet. Der Aufstellungsbeschluss erfolgte bereits am 29. Oktober 2012.

Im Jahr 2014 wurden die Flächen durch Forst BW öffentlich ausgeschrieben und Wirsol erhielt den Vergabezuschlag. Den Gemeinderäten von Waghäusel, Bad Schönborn und Kronau wurde das Projekt im Oktober 2015 vorgestellt.  Anschließend wurden 2015 bis 2016 Windmessungen im ausgewiesenen Gebiet durchgeführt. Auch hierüber wurde in der BNN und im Gemeindeblatt berichtet.

Am 25. Juni 2019 wurde eine erste öffentliche Informationsveranstaltung durch Wirsol in der Wagbachhalle für alle Bürger durchgeführt. Am 3.Juli 2019 fand eine Vorantragskonferenz mit Scoping-Termin statt. Dazu hatte das Landratsamt als Genehmigungsbehörde alle Träger öffentlicher Belange eingeladen. Das Projekt wurde nochmals vorgestellt und alle Behörden und Verbände und Kommunen konnten Ihre Fragen und Anforderungen an die für den Genehmigungsantrag notwendigen Gutachtenformulieren. Auch diese Veranstaltung war öffentlich und wurde von Bürgern zur Information genutzt..

„Warum macht der Gemeinderat nichts dagegen?“  

Die Stadt Waghäusel hat mit dem rechtskräftig beschlossenen Teilflächennutzungsplan Wind ihre notwendigen Entscheidungen getroffen. Im weiteren Verfahren ist das Landratsamt Karlsruhe als Genehmigungsbehörde für eine Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz zuständig.

Der Ausbau der Windenergie ist auch in Baden-Württemberg politisch gewollt. Der Anteil der Erneuerbaren Energien soll auch bei uns forciert werden, zumal der Ausstieg aus der Kernenergie und der Kohlenutzung beschlossene Sache sind und die hohen Klimaschutzziele erreicht werden sollen.

„Wie geht es jetzt weiter?“

Wirsol prüft derzeit, ob ein Windpark an dem vorgesehenen Standort entlang der Autobahn A5 vor dem Hintergrund der Gutachten und Untersuchungen technisch realisiert und wirtschaftlich betrieben und ein Genehmigungsantrag gestellt werden kann. Für den Genehmigungsantrag müssen noch weitere umfangreiche Untersuchungen, beispielsweise Umwelt- und Artenschutztechnische Untersuchungen durchgeführt und entsprechende Berichte erstellt werden.

Weitere Informationen zum Projekt, Fakten, aktueller Stand finden sich auf der Internetseite www.windparklusshardt.de. Hier beantwortet das Projektteam auch Fragen zum Projekt.

Downloads

Veröffentlicht in Aktuelles, Stadtverband und verschlagwortet mit , , , , .