Stellungnahme der CDU Fraktion zum Bürgerbegehren:

Der Antrag ist formal unzulässig und deshalb vom GR abzulehnen. Das Regierungspräsidium als Rechtsaufsichtsbehörde bestätigt die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens und damit die Bewertung des städtischen Kommunalamts der Stadt Waghäusel. Da ich ehrenamtlicher Richter am Verwaltungsgericht Karlsruhe bin und nach der Entscheidung des Gemeinderats mit einem Verfahren gerechnet werden muss, nehme ich zum Schreiben der Anwaltskanzlei […]

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