Der Antrag ist formal unzulässig und deshalb vom GR abzulehnen. Das Regierungspräsidium als Rechtsaufsichtsbehörde bestätigt die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens und damit die Bewertung des städtischen Kommunalamts der Stadt Waghäusel.
Da ich ehrenamtlicher Richter am Verwaltungsgericht Karlsruhe bin und nach der Entscheidung des Gemeinderats mit einem Verfahren gerechnet werden muss, nehme ich zum Schreiben der Anwaltskanzlei Banasch und Partner, das uns wenige Stunden vor Sitzungsbeginn zuging, keine Stellung. Nur soviel dazu: Eine Anwaltskanzlei nimmt sich wochenlang Zeit für eine Stellungnahme und wir Gemeinderäte sollen in wenigen Stunden die Stellungnahme beurteilen.
Ursache für den Antrag auf Bürgerbegehren ist nach Auffassung der CDU Fraktion die mangelnde Bürgerbeteiligung im Vorfeld. Eine durchgeführte städtische Informationsveranstaltung reichte offensichtlich nicht aus, umfassend zu informieren. Das muss beim neuen Oberbürgermeister anders werden und wurde zugesagt.
Zwei Textstellen möchte ich zitieren:
1.„…Mehr Akzeptanz lässt sich außerdem durch eine frühzeitige Bürgerbeteiligung bei allen wichtigen Vorhaben in der Stadt erreichen.“ (Zitat aus „Bürgern zuhören und dienen“ auf der Homepage unseres künftigen OB, Thomas Deuschle.
2.§ 21 Gemeindeordnung BW: Ein Bürgerentscheid kann entweder von den Bürgerinnen und Bürgern über ein Bürgerbegehren verlangt werden oder der Gemeinderat beschließt mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen aller Mitglieder, dass zu einer bestimmten Angelegenheit ein Bürgerentscheid durchgeführt wird.
Auf beide Textstellen Bezug nehmend stelle ich im Namen der CDU Fraktion im Falle der Ablehnung des Bürgerbegehrens folgenden Antrag:
1. Zum Vorhaben der Betreibergesellschaft eines Geothermiekraftwerks
2. Zu Risiken und Nutzen des Geothermiekraftwerks für die Bewohnerinnen und Bewohner Waghäusels und
3. Zu den mit der Deutschen Erdwärme ausgehandelten Vertragsinhalten als Grundlage für den Verkauf stadteigener Grundstücke.
Begründung:
Ein großer Teil der Waghäusler Bevölkerung ist an dem geplanten Vorhaben zur Tiefengeothermie in Waghäusel interessiert. Der neu gewählte künftige Oberbürgermeister Thomas Deuschle, hat in seinem Wahlprogramm mehr Bürgerbeteiligung bei wichtigen Angelegenheiten der Stadt gefordert. Beim Bau eines Geothermiekraftwerks auf städtischem Gelände handelt es sich zweifellos um eine „wichtige Angelegenheit der Stadt“. Die höchste Form der Bürgerbeteiligung nach der Wahl ist der Bürgerentscheid. Eine vorausgehende umfassende sachliche Information ist notwendig, um interessierte Bürgerinnen und Bürger sachkundig zu machen.
Uli Roß