Bohrturm in Graben-Neudorf

Tiefengeothermieprojekte sollen vom Land abgesichert werden

Bohrturm in Graben-Neudorf
Bohrturm in Graben-Neudorf (Bild: DEW)

CDU-Abgeordnete wollen von der Landesregierung weiter Landesbürgschaften zu Absicherung von Geothermieprojekten

Kritik an Tiefengeothermieprojekten im Landkreis Karlsruhe resultiert meist aus der Sorge um Schäden an Gebäuden. Es wird befürchtet, dass Hausbesitzer auf Kosten für eventuelle Schäden sitzen bleiben könnten oder lange Prozesse führen müssen, um Schadensersatz zu bekommen. Die Landesregierung hält diese Sorge zwar für unbegründet, führt aber Gespräche mit der Branche über weitergehende Absicherungen. Landesbürgschaften plant die Regierung aber “aufgrund der schwierigen Umsetzung” derzeit nicht. Das hat Umweltministerin Thekla Walker den beiden Landtagsabgeordneten Ansgar Mayr und Ulli Hockenberger auf deren Anfrage mitgeteilt.

“Ungeachtet bestehender Sicherheiten und Zusagen der Unternehmen, sowie den notwendigen Versicherungen, können Landesbürgschaften zusätzlich dazu beitragen, die Sorgen und Befürchtungen von Bürgern abzubauen. Was an der Umsetzung solcher Bürgschaften schwierig sein soll, erschließt sich uns nicht. Vielmehr wären sie ein einfaches Mittel zur Erhöhung der Akzeptanz der Projekte”, erklärte Ansgar Mayr, der Landtagsabgeordnete des .

Mögliche Schäden durch seismische Aktivitäten aufgrund von Borhungen sind sehr weitgehend abgesichert. Die Zulassungspraxis für Tiefengeothermie-Anlagen sieht vor, dass von Unternehmern der Nachweis einer Haftpflichtversicherung für Schadensfälle verlangt wird. Bisher bekannt gewordene Schadenssummen liegen im Bereich zweistelliger Millionenbeträge. Daran orientiert, decken aktuell vorgelegte Versicherungspolicen je Versicherungsfall einen Betrag von 20 Millionen Euro ab. In Paragraph 120 des BBergG ist auch die sogenannte Bergschadensvermutung geregelt, wonach eine Bergbaubetreiber, also auch ein Tiefengeothermieunternehmen, nachweisen muss, dass Schäden nicht durch ihn verursacht wurden. Im Falle der Insolvenz eines Anlagenbetreibers gibt es darüber hinaus einen Nachhaftungszeitraum für die Haftpflichtversicherung von üblicherweise fünf Jahren.

“Sollte ein Schaden durch eine Tiefengeothermiebohrung entstehen, sind durch das Eigenkapital der Betreiber und durch deren Haftpflichtversicherungen ausreichend Sicherheiten gegeben. Um die Bürgerinnen und Bürger darüber hinaus abzusichern sind unseres Erachtens Landesbürgschaften der richtige Weg”, erklärte Ansgar Mayr.

“Wir bedauern die Aussage der grünen Umweltministerin sehr, dass Landesbürgschaften aufgrund der angeblich schwierigen Umsetzung nicht vorgesehen sind. Die Aussage bedeutet für uns aber auch, dass sie generell möglich sind, wenn der politische Wille im Parlament gegeben ist”, erklärte Ulli Hockenberger.

Die CDU-Landtagsfraktion hat sich ganz aktuell im Rahmen ihrer Klausurtagung ausführlich mit dem Thema befasst und einen entsprechenden Beschluss gefasst. Sie unterstützt die Forderung der örtlichen CDU-Abgeordneten und fordert ebenfalls dazu auf, dass das Land Ausfallbürgschaften für Geothermiebohrungen übernehmen kann, um bestehende Befürchtungen abzubauen.

Das grün-geführte Ministerium und die zuständigen Organisationseinheiten sollten nach Auffassung der beiden Abgeordneten rasch einen Weg finden, denn Landesbürgschaften können dazu beitragen die Tiefengeothermie als wichtigen Baustein bei der Energiewende voranzubringen.

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