Zum Start des “eingeschränkten Regelbetriebs” in den KiTas

Uli Ross
Kreisrat Uli Ross

“Natürlich ist es immer einfach und bequem, dem Kultusministerium irgendein angebliches Versäumnis zuzuschreiben, wenn es um Fragen der Beschulung oder Betreuung von Kindern und Jugendlichen geht,“ zeigt sich Uli Roß, Kreisrat und Mitglied der Verbandsversammlung Jugend und Soziales Baden-Württemberg,(KVJS) verwundert und verständnislos. So wird das Ministerium verantwortlich gemacht, dass der „eingeschränkte Regelbetrieb“ in den KiTas in Waghäusel und im Landkreis nicht wie geplant am 18.05., sondern erst am 25.05. starten konnte. Zur Durchführung des „eingeschränkten Regelbetriebs“ benötigen die KiTa-Träger Vorgaben zur Umsetzung der Hygienevorschriften. Diese erlassen aber bei KiTas (im Gegensatz zu den Schulen) nicht das Kultusministerium, sondern der Kommunalverband Jugend und Soziales (KVJS) zusammen mit der Unfallkasse und dem Landesgesundheitsamt. Deren aktuelle Vorgaben liegen seit dem 22. April vor und sind den Trägern bekannt.


Zum anderen ist relevant, wie ein ,,eingeschränkter Regelbetrieb” mit einer Obergrenze von maximal 50 Prozent der in der Betriebserlaubnis genehmigten Gruppengröße umgesetzt werden kann. Hierfür hat die Jugend- und Familienministerkonferenz ebenso wie beispíelsweise der Deutsche Kitaverband bereits vor Wochen Kriterien entwickelt und veröffentlicht. Auf diese wird natürlich auch in Baden-Württemberg Bezug genommen. Und: In vielen Bundesländern ist eine entsprechende Umsetzung ja auch bereits angelaufen. Dort scheint somit zu gelingen, was in Baden-Württemberg offensichtlich zu Irritationen führt.

Veröffentlicht in Aktuelles, Fraktion und verschlagwortet mit , .