Stellungnahme des jugend- und sozialpolitischen Sprechers der CDU/JL Fraktion, Kreisrat Uli Roß während der jüngsten Sitzung des Kreistags:
„Schule und Pädagogik, also Erziehung, Bildung und Förderung der Persönlichkeitsentwicklung sind originäre Zuständigkeiten eines Bundeslandes, was die Bundesländer auch immer wieder betonen, wenn sich der Staat ins Schulwesen einmischen will. Besonders die Förderung der Persönlichkeitsentwicklung wurde und wird immer mehr zu einem Schwerpunkt der Schulsozialarbeit leider auch deshalb, weil das Elternhaus diese Förderung oft nicht ermöglichen kann.
Schulsozialarbeit ist und bleibt also Aufgabe des Landes und ist vom Land zu zahlen!
Bisher deckt die Landesförderung gerade mal ein Drittel der Personalkosten. Den Löwenanteil tragen die Städte und Gemeinden als Schulträger.
Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz und einem neuen § 13a im SGB VIII die Zuständigkeit auf Stadt- und Landkreise als Zuständige für die Kinder- und Jugendhilfe abzuwälzen wäre gerechtfertigt, wenn auch die dafür nötigen finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt werden würden.
Dies ist wie so oft nicht der Fall!
Deshalb ist es wichtig, dass sich der Landkreis an den Kosten der Schulsozialarbeit beteiligt und ein Drittel der Kosten deckt. Aber: Mit einigen tausend Euro mehr pro Vollzeitstelle ist es nicht getan. Den Städten und Gemeinden unseres Landkreises mit weiterführenden allgemein bildenden Schulen, so auch Waghäusel, wird es helfen.
Aber Ziel muss es sein, dass eine Vollzeitkraft der Schulsozialarbeit an öffentlichen allgemein bildenden Schulen zumindest den Landesdurchschnitt an zu betreuenden Schülerinnen und Schülern erreicht und das sind pro Vollzeitkraft 200 zu Betreuende weniger als bisher.
In diesem Sinne stimmen wir, die CDU/JL Fraktion, einer Aufstockungen der Förderung zu, auch, weil der Verwaltungsaufwand für die Förderung vertretbar ist.“